Freelancer

Der Unterschied zwischen Gewerbe und Freiberuflern einfach erklärt

Freiberufler, Freelancer, Gewerbe - für die Selbstständigkeit gibt es zahlreiche Bezeichnungen. Wir erklären, welche Unterschiede es gibt.

Geht es um die Arbeit als Selbstständiger, gibt es zunächst einige grundlegende Fragen, die es zu beantworten gilt. Eine häufig auftretende Frage ist die konkrete Definition der Art der Selbstständigkeit. Einige Begriffe werden immer wieder verwendet, wenn es um die Selbstständigkeit geht: Selbstständiger, Freelancer, Freiberufler oder Gewerbetreibender. Aber welche Bedeutung haben diese Begriffe überhaupt? Definieren sie alle dieselbe berufliche Situation oder gibt es Unterschiede? Und gibt es unterschiedliche Voraussetzungen für die Selbstständigkeit, die erfüllt werden müssen? Wir geben einen Überblick.   

Freelancer, Freiberufler, Selbstständiger: nur unterschiedliche Begriffe für die gleiche Sache?

Auch, wenn einige dieser Bezeichnungen umgangssprachlich oft synonym zueinander verwendet werden, gibt es gerade für die Selbstständigen wichtige Unterschiede in der Definition ihrer Arbeitsbezeichnung. Diese Unterscheidung betrifft vor allem steuerliche Aspekte, sodass Auftraggeber die konkreten Unterschiede in der operativen Zusammenarbeit nicht zwangsläufig kennen müssen.

Freiberufler in der Definition

Wer sich Freiberufler nennen darf, gehört den sogenannten freien Berufen oder auch den Katalogberufen an. Es gibt eine klare gesetzliche Regelung, wer als Freiberufler gilt, die im §18 EStG und im §1 PartGG festgehalten ist. Da es neben den namentlich festgehaltenen Katalogberufen wie zum Beispiel Ärzten, Rechtsanwälten oder Architekten auch sogenannte katalogähnliche Berufe wie Konstrukteure, Statiker oder Grafiker gibt, entscheidet immer das Finanzamt final, welchen Status Selbstständige erhalten.

Wer als Freiberufler arbeiten möchte, muss seine Tätigkeiten lediglich beim Finanzamt anmelden. Daher ist der Anmeldeprozess für Freiberufler ein unkomplizierter: Im ersten Schritt muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und beim Finanzamt eingereicht werden – hier wird auch eine Tätigkeitsbeschreibung zur Bestimmung der Freiberuflichkeit angefordert. Wer einer Kammer angehört, beispielsweise der Ingenieurskammer, muss zudem einen Qualifikationsnachweis in Form von Zeugnissen oder ähnlichem erbringen. Die Anmeldung eines Gewerbes ist in diesem Fall nicht nötig und auch die Buchhaltung ist für Freiberufler vereinfacht – eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist zusätzlich zur klassischen Steuererklärung ausreichend. Somit sind Freiberufler von der doppelten Buchführung befreit und sind nicht bilanzierungspflichtig.

„Freiberufler“ kurz zusammengefasst

  • Angehöriger der freien Berufe
  • Definiert im EStG und PartGG
  • Nicht bilanzierungspflichtig
  • Umsatznachweis durch EÜR
  • Keine Gewerbesteuerpflicht, lediglich Umsatzsteuer

Gewerbetreibende in der Definition

Wer keinen Status als Freiberufler erhält, ist Gewerbetreibender und muss beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Als Faustformel lässt sich zur Einordnung folgendes sagen: Wer physische Produkte an Kunden verkauft, muss ein Gewerbe anmelden. Wer beratende Dienstleistungen anbietet, etwa als IT-Consultant, kann auch als Freiberufler arbeiten, sofern der Fokus der Tätigkeit auf individuellen Projekten mit beratenden Leistungen liegt.

Im Gegensatz zu freiberuflich tätigen Selbstständigen sind Gewerbetreibende zu doppelter Buchführung verpflichtet, sie zahlen Gewerbesteuer und müssen am Ende des Geschäftsjahres eine Bilanzierung durchführen. Der Aufwand für Buchhaltung und Steuern ist mit einem Gewerbe somit deutlich höher.

„Gewerbetreibende“ kurz zusammengefasst

  • Verpflichtet zur Gewerbeanmeldung
  • Zahlen Gewerbesteuer
  • Doppelte Buchführung

Freelancer in der Definition

Der dritte Begriff, der als Bezeichnung für Selbstständige häufig verwendet wird ist „Freelancer“. Dieser Begriff ist vergleichbar mit der deutschen Bezeichnung „freier Mitarbeiter“ und bezeichnet damit schlicht die Tatsache, dass es sich bei der Art der Arbeit um keine Festanstellung handelt. Sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende können sich somit unabhängig vom Beruf als Freelancer betiteln und sich so Unternehmen vorstellen. Wer als Auftraggeber über oder mit jemandem spricht, der auf selbstständiger Basis für ein oder mehrere Projekte für das Unternehmen arbeitet, ist mit dem Begriff Freelancer in jedem Fall auf der sicheren Seite.

„Freelancer“ kurz zusammengefasst

  • Übersetzung für „freier Mitarbeiter“
  • Freiberufler oder Gewerbetreibender
  • Sichere Definition der selbstständigen Tätigkeit

Gewerbe oder Freiberufler: eine Frage des Finanzamts

Grundsätzlich macht es für Auftraggeber keinen Unterschied, ob sie mit Freiberuflern oder mit Gewerbetreibenden zusammenarbeiten. Lediglich für Sie als Freelancer ist die Definition Ihrer Tätigkeit wichtig. Diese Definition wird zu Beginn der Selbstständigkeit einmalig durch das zuständige Finanzamt durchgeführt, sodass das Thema im Anschluss abgehakt werden kann. Sie sollten sich jedoch umfassend damit beschäftigen, sobald Sie die Frage beantworten, ob Sie langfristig selbstständig oder in Festanstellung arbeiten möchten – schließlich entscheidet die Definition Ihrer Tätigkeiten nicht nur über die Anmeldung beim Finanzamt, sondern über Ihre berufliche Zukunft.

Bei ambass arbeiten wir mit zahlreichen Freelancern zusammen und bringen Sie mit passenden Unternehmen an einen Tisch. Neben einem Austausch über aktuelle und kommende Projekte stehen wir Ihnen jederzeit gerne für Fragen rund um die Selbstständigkeit und die Partnerschaft mit ambass zur Seite. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf oder reichen Sie direkt Ihren Lebenslauf ein. Wir freuen uns auf Sie!

Teilen